Sammelrechnungen

Manche Gemeinden oder Kantone verlangen von den Freiberuflichen Pflegefachpersonen, dass sie die Restkosten der Pflegefinanzierung in einer Sammelrechnung an die öffentliche Hand stellen. Das kann monatlich oder quartalsmässig erfolgen - je nach Vorgabe der öffentlichen Hand. VeruA hat deshalb diese Option auch eingebaut. Auch ist es wichtig, dass vor der GEF Abrechnung im Kanton Bern eine Sammelrechnung erstellt wird über den betreffenden Zeitpunkt. Hier können die Sammelrechnungen verwaltet, angesehen, exportiert und gelöscht werden.