In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Artikel 7 werden Leistungen folgendermassen definiert:
Als Leistungen nach Artikel 33 Buchstaben b KVV gelten Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die aufgrund der Bedarfsabklärung nach Absatz 2 Buchstabe a und nach Artikel 8 auf ärztliche Anordnung hin oder im ärztlichen Auftrag erbracht werden.
Das bedeutet, für jede Rechnung, die an eine Krankenversicherung gestellt wird, muss eine Verordnung / Bedarfsmeldung bei der Krankenversicherung vorliegen.
Gemäss den Administrativ-Verträgen des SBK mit den Krankenversicherungen nutzen freiberufliche Pflegefachpersonen für die Erstellung die Leistenungen nach KLV Artikel 7 Absatz 2.
Für private Spitex-Organisationen, die Mitglied in der Association Spitex Privée Suisse (ASPS) sind, gelten die Administrativ-Verträge des ASPS mit den Krankenversicherungen.
Begriffe: Verordnung ⇔ Bedarfsmeldung
In der Applikation VeruA •• Verwaltung und Abrechnung wird der Begriff Verordnung verwendet.
Der Ausdruck Bedarfsmeldung wird ebenfalls oft verwendet und kann mit dem Begriff Verordnung in der Applikation gleichgesetzt werden.
Im Bereich Verordnung werden für den Klienten diese Verordnungen / Bedarfsmeldungen erstellt und verwaltet.
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Eine in VeruA •• Verwaltung und Abrechnung erstellte Verordnung wird erst zu einer akzeptierten Verordnung, wenn sie:
Über den Menü-Punkt Erstellen im oberen Bereich wechselt die Applikation in die den Bereich Basisdaten der Verordnung bearbeiten.
In dieser Maske werden die grundlegenden Informationen zur Verordnung erfasst.
Ist in den Stammdaten des Klienten bereits ein ☞ verordnender Arzt hinterlegt, so werden die Daten des Arztes hier angezeigt.
Dieser Arzt muss die Verordnung unterschreiben, bevor sie bei der Krankenversicherung eingereicht wird.
Ist kein ☞ verordnender Arzt in den Klientendaten hinterlegt, so wird auch kein Arzt für die Verordnung gespeichert.
Angabe, aus welchem Grund die pflegerischen Leistungen nötig sind.
Um welche Art von Verordnung handelt es sich:
Startdatum der Verordnung. Ab diesem Datum dürfen Leistungen mit der Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn die Krankenversicherung diese Verordnung akzeptiert.
Zeitraum, für den die Verordnung erstellt wird. Hier kann die Anzahl Monate eingetragen werden. Die Applikation berechnet das Enddatum automatisch.
Grundsätzlich erstellt die Applikation für den verordnenden Arzt immer ein Anschreiben.
Im Textfeld wird der ☞ Standardtext eingeblendet:
Der Text kann vor dem Speichern der Basisdaten für diese Verordnung individuell angepasst werden.
Wird hinter Anschreiben die Option nein gewählt, so wird für diese Verordnung in der Druckansicht kein Anschreiben erzeugt
In der Liste der Verordnungen sind alle Verordnungen des Klienten aufgeführt.
Zukünftige Verordnungen erscheinen an erster Stelle, aktuelle Verordnungen werden mit der Liste der Leistungen angezeigt und abgelaufene Verordnungen können über den Link Alle Verordnungen anzeigen eingeblendet werden.
Ist bereits eine Verordnung erfasst oder kopiert worden, deren ☞ Gültigkeitsbeginn in der Zukunft liegt, so wird hier nur der Zeitraum und die ☞ Art der Verordnung angezeigt.
Durch Klick auf den Zeitraum wechselt die Applikation in den Bereich ☞ Verordnung bearbeiten.
Die erste Zeile jeder aktuell gültigen Verordnung gibt Informationen zum Gültigkeitszeitraum und der ☞ Art der Verordnung.
Damit kann eine Verordnung samt Leistungen für einen neuen Zeitraum kopiert werden.
Beispiel Verordnung für neuen Zeitraum kopieren
Eine gültige Verordnung hat den Zeitraum 19.12.2017 bis 18.06.2018 (89 Tage gültig), Erstabklärung.
Wenn diese Verordnung für einen neuen Zeitraum kopiert wird, so passiert folgendes:
Die Applikation gibt eine Meldung aus, dass die Verordnung erfolgreich kopiert wurde.
Das Kopieren erfolgt dabei nach folgenden Schema:
Die neue Verordnung liegt nun oberhalb der gültigen Verordnung und kann nach Klick auf den Zeitraum ☞ bearbeitet werden.
Für gültige Verordnungen werden die Leistungen direkt angezeigt.
Unter der Liste werden die Gesamtminuten nach Tarif im Verordnungszeitraum und das Total aller Leistungen in Minuten und Stunden angezeigt.
Über Klick auf den Link Alle Verordnungen anzeigen kann die Historie abgelaufener Verordnungen eingeblendet werden.
Liste aller abgelaufenen Verordnungen, die für diesen Klienten in der Applikation gespeichert sind.
Durch Klick auf den Zeitraum können die Details zur Verordnung aufgerufen werden.
Wenn eine Verordnung auf GÜLTIG gestellt ist, kann sie nicht mehr bearbeitet werden. Es kann sein, dass sie aber im Nachhinein doch nochmals bearbeitet werden muss, z.B. wenn sie aus irgendeinem Grund vorzeitig ungültig wird, dann kann sie wieder in den Status ENTWURF zurückgesetzt und somit bearbeitet werden.
Eine neue Verordnung wird immer ohne Leistungen erstellt.
Vor der Zuordnung der ersten Leistung(en) stehen zwei Optionen zur Auswahl:
Führt zum ☞ Leistungskatalog gemäss KLV Art. 7 Abs. 2. In der Druckansicht der Verordnung wird gemäss den Administrativverträgen zwischen SBK und Krankenversicherern der genau Verweis auf das KLV 7 angezeigt.
Freiberufliche Pflegefachpersonen müssen laut Administrativverträgen diesen Katalog für die Verordnung verwenden.
Neben dem Katalog noch KLV 7 können weitere Kataloge eingefügt werden.
Die Basisversion von VeruA •• Verwaltung und Abrechnung kann verschiedene Kategorien im ☞ Leistungskatalog enthalten, die uns durch unsere Anwender zur Verfügung gestellt wurden. Diese gehen in der Regel detaillierter auf einzelne Tätigkeiten ein, wie psychiatrische Pflege oder Wundbehandlungen.
Es handelt sich bei diesen Katalogen nicht um offizielle Kataloge, die von den Krankenversicherungen anerkannt werden müssen.
Sobald die erste(n) Leistung(en) für die Verordnung gespeichert wurde, kann nur noch auf die Leistungen der entsprechenden Katalog-Option zugegriffen werden.
Hintergrund für die Trennung der Kataloge
Auf einem Treffen mit der tarifsuisse und Vertretern der Krankenversicherern Concordia und Swica wurde der Wunsch geäussert, eine Trennung der Kataloge für die Verordnung vorzunehmen, da immer wieder Leistungen doppelt verordnet wurden. Diesem Wunsch sind wir nachgekommen und haben nur den ersten Katalog noch KVG von den weiteren Katalogen getrennt. Verordnungen können künftig nur aus dem KLV 7 - Katalog oder aus den Leistungen der weiteren Kataloge erstellt werden.
Nach den Administrativverträgen würde eigentlich der erste Katalog genügen. Die weiteren Kataloge sind besonders im Bereich psychiatrische Pflege etwas umfassender - haben jedoch keinen rechtlichen Hintergrund. Werden aber von den Kassen in der Regel akzeptiert.
Zu diesem Thema finden Sie in unserem YouTube-Video weitere Erklärungen, ab Minute: 5:25
Unabhängig vom gewählten Katalog erfolgt die Leistungszuordnung immer nach dem gleichen Schema:
Sind mehrere Katalog aufgeführt, wird nach jedem Katalog die Schaltfläche [Leistungen speichern] angezeigt.
Alle Schaltflächen lösen dabei die gleiche Aktion aus: Es werden immer alle markierten Leistungen für die Verordnung gespeichert.
Wenn vorab klar ist, welches Material benötigt wird, kann es bereits in die Verordnung aufgenommen werden.Unter den Leistungen mittels
wird das nächste Fenster geöffnet, wo die Kategorie und der Artikel ausgewählt werden kann.
Die Artikelsuche wird gesteuert durch die Kategorien. Je Kategorie werden die zugehörigen Artikel angezeigt und können durch Setzen des Hakens
, Eintragen der Anzahl ausgewählt, und dann mit
der Verordnung zugeordnet werden.
Anschliessend können bei Bedarf weitere Artikel ausgewählt und zugeordnet werden. Oder es kann mit zur Verordnung zurückgekehrt werden.
Danach sind die Materialien unterhalb der zugeordneten Leistungen aufgeführt.